Wenn du schon zitierst solltest du das auch komplett tun:
"Für Baldur's Gate hat uns der aktuelle Inhaber der Lizenz zugesichert, dass er nicht gegen uns vorgehen wird. Im Falle von ThrillKill wollten wir es auch so machen, aber es ist nicht so ganz klar wem die IP gehört. Also sind wir das Risiko eingegangen und haben es einfach gemacht"
Anders gesagt: Es wurde ebenso wie bei Baldur's Gate versucht,
aber die Ansprechpartner sind sich da wohl selbst nicht einig.
Ihr könnt es ja gerne eine "Raubkopie" nennen- mir egal.
Ich sehe es eben anders.
Das Spiel wurde nie veröffentlicht, es entsteht niemandem ein Schaden dadurch-
und die Macher verdienen sich auch keine goldene Nase daran,
sondern betreiben Fanservice mit Kostendeckung.
Immer wieder lustig wie sowas gleichgesetzt wird mit Kopien von auch legal erhältlichen Spielen.
Und ich kann mich nur wiederholen: Sowas käme mir nicht ins Haus.
Und keine Ahnung was da jetzt Biohazard damit zu tun haben soll,
die Thrill Kill-Anbieter haben damit jedenfalls nichts zu tun.
Und wie schon gesagt wurde:
Dann sollte Capcom eben einschreiten, wenn nicht nachgefragt wurde und es sie stört-
was ich durchaus verstehen könnte.