Ich hab mich da mal lange mit einem Juristen drüber unterhalten und genau genommen macht man sich schon strafbar, wenn man sich ein Video online auf Youtube ansieht, welches das Urheberrecht verletzt. Liegt dann natürlich immer noch im ermessen des Gerichts, z.B. ob die Urheberrechtsverletzung offensichtlich war.
Aber sich z.B. gerippte TV Serien auf Youtube ansehen, fällt da schon drunter.