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Thema: "Machense ma uff hier!" oder der große Zoll-Thread

  1. #21
    Mk.de Mitglied Stammuser Avatar von McLane
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    Zitat Zitat von Shensu Beitrag anzeigen
    Und die nächste Runde:

    Nachdem nun Nintendo 10 Werkstage Zeit hatte meine Spiele zu sondieren, haben sie eine Fristverlängerung um weitere 10 Werkstage erwirkt...der Zoll hat sich aus der ganzen Sache ausgeklinkt und meinte, ich würde als nächstes Post vom Rechtsanwalt von Nintendo erhalten...
    [...]
    Ich versteh nicht ganz weshalb du Post von Nintendos Rechtsabteilung erhalten solltest, wer hat dir denn das eingeredet!? Ich denke nicht das die dir straf-, oder zivilrechtlich was können. Du hast ja nix illegales getan. Im schlimmsten Fall können sie die Sachen halt für immer einbehalten. Rechtlich denk ich können die höchstens dem Händler was, der's verkauft hat, da auf den Sachen wahrscheinlich wie üblich "For sale in XXX only" steht.
    Bin allerdings auch nur Laie, währe schön wenn sich jemand mit Ahnung von Rechtsdingen mal äussern könnte.

  2. #22
    Mk.de Mitglied Avatar von DoDo
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    Sehe ich genauso ... der Händler muss die Konsequenzen tragen, nicht der Käufer. Denn der Händler hätte ja sagen können "Nö du geht nicht, darf ich nicht verkaufen"

    Ich würde mir da in der Hinsicht erstmal keine Sorgen machen.
    Ein Mann braucht nur Wasser, dunkles Brot und selbst erlegte Tiere!

  3. #23
    Mk.de Mitglied Avatar von Shensu
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    Nein, da habt ihr mich falsch verstanden bzw. ich mich einfach falsch ausgedrückt:

    Natürlich erhalte ich als nächstes Post von Nintendos Rechtsanwalt, allerdings nicht in Form von einer Anklage etc., sondern ganz einfach weil sich als Rechtsinhaber irgendwo "verletzt" fühlt. Daher ist die ganze Geschichte eine Rechtsfrage und sowas läuft dann eben über Anwälte. Zumindest erklärte es mir so der Zoll.

    Edit: Inhalt des Schreibens wird entweder sein, dass ich die Spiele zugeschickt bekomme und das Problem gelöst ist oder dass Nintendo die Spiele verwahren möchte. Hiergegen kann ich natürlich Einspruch erheben, wobei es dann irgendwann vorm Gericht enden kann.

  4. #24
    Mk.de Mitglied Avatar von Mr.Pong
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    Die Sachen beim Zoll sollen ja eigentlich innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden.
    Was wenn nicht ? Was passiert ? Wie lange kann es maximal dort liegen bleiben.
    From Pong till now....DAT ROCKT WIE DIE SAU

    Er hat mich mal mit meinem eigenen Lebensbalken zu tode geprügelt [Moe]

  5. #25
    Mk.de Mitglied Avatar von SoC
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    Das Zollamt muss die Ware mindestens 20 Tage aufbewahren, nach dem 7 Tag entstehen jedoch Kosten für die Lagerung. Wie hoch diese sind, weiß ich leider nicht.
    Geändert von SoC (29.08.2008 um 16:08 Uhr)
    \[†]/

  6. #26
    Mk.de Mitglied Stammuser Avatar von ave
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    Zitat Zitat von Tenchi Beitrag anzeigen
    also ich komm aus österreich.
    bei mir is es so bwzw ar es so:

    UPS steht vor der tür
    Bei UPS kam er zu mir auch bis an die Tür, da wird das Zollkrams für einen erledigt (irgendwas müssen sie ja für die immensen Versandkosten + Zusatzgebühren ja auch tun), Zoll musste ich dann per Rechnung bezahlen.

    Aber wenn mans normal per Post kriegt, kommt nen Brief vom Zollamt. Automatische Abwicklung fände ich allerdings gar nicht so gut, da wird einfach berechnet und alles abgewickelt, ohne dass man was dazu sagen kann. So konnte ich schon oft Sachen persönlich abholen, die ohne mein Zutun viel zu teuer berechnet worden wären.

  7. #27
    Mk.de Mitglied Avatar von DoDo
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    Zitat Zitat von Mr.Pong Beitrag anzeigen
    Die Sachen beim Zoll sollen ja eigentlich innerhalb von 7 Tagen abgeholt werden.
    Was wenn nicht ? Was passiert ? Wie lange kann es maximal dort liegen bleiben.
    Du kannst innerhalb der 7 Tage die Ware schriftlich verweigern. Dann schicken die das zurück, ohne das Kosten für dich anfallen.

    Und wie schon erwähnt, nach dem 7. Tag fallen Lagerkosten an ... ich glaub die Kosten relativ hoch.
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  8. #28
    Mk.de Mitglied Avatar von Mr.Pong
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    Zitat Zitat von DoDo Beitrag anzeigen
    Du kannst innerhalb der 7 Tage die Ware schriftlich verweigern. Dann schicken die das zurück, ohne das Kosten für dich anfallen.

    Und wie schon erwähnt, nach dem 7. Tag fallen Lagerkosten an ... ich glaub die Kosten relativ hoch.
    Komme gerade vom Zoll.
    Meine Sachen lagen da seit dem 18.08.
    Lagerkosten musste ich nicht zahlen.
    Ab dem 20. Tag würde sowas erhoben werden.Kostet dann 50cent pro Tag.
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  9. #29
    Mk.de Mitglied Avatar von SoC
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    Zitat Zitat von Mr.Pong Beitrag anzeigen
    Komme gerade vom Zoll.
    Meine Sachen lagen da seit dem 18.08.
    Lagerkosten musste ich nicht zahlen.
    Ab dem 20. Tag würde sowas erhoben werden.Kostet dann 50cent pro Tag.
    Das ist das typische Problem vieler Zollämter: Jedes legt die Rechtsgrundlagen und Richtlinen anders aus. Solange es zu Gunsten des Steuerpflichtigen geschieht, ist natürlich nichts dagegen zu sagen.

    Ich kann allerdings nicht dazu raten, es auf solche Irrtümer/Kulanzaktionen ankommen zu lassen.
    \[†]/

  10. #30
    Mk.de Mitglied Avatar von Mr.Pong
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    Es kam auch irgendwie der Spruch das sich der Aufwand nicht lohnen würde.

    Neben ihm saß ein Mitarbeiter der gelangweilt in einem grünen Block jede Seite abstempelte.
    Da hab ich mir dann gedacht das bei so einer Arbeitsdichte auch keine Zeit mehr bleibt um Gebühren zu erheben.
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