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Thema: Amerikanische Verhältnisse ab morgen auch bei uns

  1. #1
    The Janitor Stammuser Avatar von 666cartman
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    Standard Amerikanische Verhältnisse ab morgen auch bei uns

    Mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt tritt am morgigen Mittwoch eine Neufassung des Dreizehnten Abschnitts des Strafgesetzbuches (StGB) in Kraft, der sich mit Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung befasst. Wichtigste Neuerung ist dabei die Aufnahme von sogenannten jugendpornographischen Schriften in das Strafgesetzbuch, die ein "tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen" wiedergeben und künftig eigenständig im Rahmen des § 184c StGB normiert werden (PDF-Datei).

    Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, "wer pornographische Schriften, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben, verbreitet, öffentlich ausstellt, anschlägt, vorführt oder sonst zugänglich macht oder herstellt, bezieht, liefert, vorrätig hält, anbietet, ankündigt, anpreist, einzuführen oder auszuführen unternimmt, um sie [...] zu verwenden oder einem anderen eine solche Verwendung zu ermöglichen".
    Wer versucht, sich (etwa über das Internet) den Besitz von jugendpornographischen Schriften zu verschaffen, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, wird künftig mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft. Als "wirklichkeitsnahes Geschehen" ist dabei die Darstellung eines Geschehens zu verstehen, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt. Darunter können also auch Darstellungen mit sogenannten "Scheinminderjährigen" fallen, also von Darstellern, die dem Alter nach volljährig sind, hinsichtlich ihres äußeren Erscheinungsbildes aber als minderjährig eingestuft werden könnten.
    Da die Neuregelungen auch für pornographische Computeranimationen und Zeichentrickfilme gelten, sind Medienunternehmen gut beraten, ihr Angebot umgehend hinsichtlich möglicher Rechtsverletzungen zu überprüfen. Hintergrund der Gesetzesänderungen ist ein EU-Rahmenbeschluss aus dem Jahr 2003 zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie, nach dem auch die Verbreitung fiktiver Pornographie unter Strafe zu stellen ist. Im Vordergrund soll der Schutz der Konsumenten (vor allem von Jugendlichen) vor schädlichen Inhalten und Nachahmungseffekten stehen. (pmz/c't)
    Wilkommen in Absurdistan, bei mir werden hier Erinnerungen wach Amis die ne Anzeige bekommen haben weil auf den Handys ein Foto der "minderjährigen" (also unter 18) Freundin war oder noch besser die Freundin selber bekommt eine Anzeige wegen der Verbreitung von Jugendpornographie weil sie dem Freund eine MMS schickt

    Diverse Anime Sammlungen dürften auch unter diesen Paragraphen fallen.

    Hier noch ein paar schöne Beispiele:
    http://manga.about.com/b/2008/10/13/...enity-case.htm
    http://www.theregister.co.uk/2008/10...ll_phone_pics/
    Geändert von 666cartman (04.11.2008 um 20:27 Uhr)
    We are Sex Bob-Omb and we are here to make you think about death and get sad and stuff!!!

  2. #2
    Mk.de Mitglied Avatar von SoC
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    Mein letzter Wissensstand ist der, das bereits an der Neufassung der Neufassung des Gesetzes gearbeitet wird ... ganz normaler deutscher Bürokratenwahnsinn halt.

    Bzw. ich lese gerade, das die Sache auf EU-Mist gewachsen ist und Deutschland das Ganze nur schlampig umgesetzt hat.

    Edit: Verdammt, ich finde den Artikel auf Spiegel-Online nicht mehr.
    Geändert von SoC (04.11.2008 um 21:08 Uhr)
    \[†]/

  3. #3
    Mk.de Mitglied Stammuser Avatar von omikron
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    scheiße, jetz aber aufpassen bei doujin imports Dx
    geniuses have no use for such a thing as common sense

  4. #4
    Mk.de Mitglied
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    Oh man, schwierig! Der GesetzesText ist echt schwer zu deuten, und ganz durchgestiegen bin ich auch noch nicht.
    Aber etwas ist dann doch etwas kompliziert bzw. Kritisch.
    Der Begriff: "wirklichkeitsnahes Geschehen"

    Geschehens, das sich dem durchschnittlichen Betrachter dem äußeren Erscheinungsbild nach als ein tatsächliches darstellt.

    Ok, wer ist eigendlich dieser Durchschnittliche Betrachter? Ein Konservativer Geistlicher? Eine Prüfstelle wie die BPJM? Das ist dann doch etwas schwammig.

    Gut, das mit den "Scheinminderjährigen" ist eien Sache worüber oft soetwas vertrieben wird was eigendlich verboten gehört, und mann kann es auch oft deutlich erkennen, aber wie es bei Comic/Manga Zeichnungen immer so ist, manchmal ist es etwas Grenzwertig. Bei der von Omikron gezeigten Figur ist es wohl klar erkennbar nicht Erwachsen aber dürfte eigendlich nicht zu beanstanden sein.
    Bei diesem Bild wirds aber schwieriger, sowohl das Alter wie auch das Outfit sind nicht unbedingt eindeutig zu bewerten.
    http://www.malamessomal.it/sfondi/ma...manga3_jpg.jpg
    Und wer soll das jetzt entscheiden?

    Also eigendlich Sinnvoll gedacht, aber dann wieder schwammig und unklar formuliert.

  5. #5
    Mk.de Mitglied Stammuser Avatar von Wakabayashi
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    Zitat Zitat von [Ke]Vernichter Beitrag anzeigen
    Also eigendlich Sinnvoll gedacht, aber dann wieder schwammig und unklar formuliert.
    Gesetze sind absichtlich so formuliert. Die genaue Auslegung der Formulierung ist Sache der Gerichte.
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