Naja, ich glaube noch nicht so recht daran.
Theoretisch müssten ab dem 1. Dezember zwar Waren unter einem Wert von 150 Euro Zoll- und EUSt-frei sein, da die EUStBV an die Zollbefreiungsverordnung gekoppelt ist, aber ich denke nicht, dass sich der Staat um seine Einnahmen bringen lässt. Es wird sicher nicht lange dauern und erstere Verordnung wird angepasst werden, so dass die EUSt-Befreiung nach wie vor nur für Beträge unter 22 Euro gilt.
Die Meldung der Zollverwaltung, dass sich die Befreiung auf Zoll und EUSt bezieht, ist schon längst wieder verschwunden bzw. kann ich sie nirgends auf offiziellen Seiten finden.
Abwarten ...
Edit: Gemäß der Richtlinie 83/181/EWG ist der EUSt-Erlass ohnehin auf Sendungen bis 22 Euro Warenwert beschränkt. Und das diese geändert wird, ist mir nicht bekannt. Zudem gibt es bereits offizielle Beurteilungen dieser Verordnungs-Änderung aus anderen EU-Ländern (
hier oder
hier)